Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Individualentwicklung, Beratung und Trainings von Kochsoftware. Fassung August 2026.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und Kochsoftware, Inhaber Dominic Koch, Schönreitherstraße 31a, 4224 Wartberg ob der Aist (nachfolgend „Auftragnehmer") und sind Grundlage für Angebote, Zahlungen, Rechtshandlungen, Rechtsgeschäfte und sonstige Leistungen des Auftragnehmers. Sie gelten für alle – auch zukünftige – Geschäftsbeziehungen, auch dann, wenn im Einzelfall nicht mehr ausdrücklich auf sie verwiesen wird. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen individuelle Softwareentwicklung, Beratung im Umfeld der Softwareentwicklung sowie Trainings und Workshops.

1.2. Kunden sind Unternehmen oder andere Organisationen, die mit dem Auftragnehmer einen entgeltlichen oder unentgeltlichen Vertrag über die Erbringung solcher Leistungen abgeschlossen haben.

1.3. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Diese gehen im Einzelfall diesen AGB vor.

2. Nutzungsvoraussetzungen

Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB sowie an sonstige Organisationen (B2B). Eine Beauftragung durch Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist ausgeschlossen.

3. Vertragsabschluss

3.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3.2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt – durch unterzeichnete Annahme, durch Bestätigung per E-Mail oder dadurch, dass der Auftragnehmer mit der Leistungserbringung beginnt und der Kunde dem nicht unverzüglich widerspricht.

3.3. Nebenabreden, Zusagen und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; E-Mail genügt.

4. Leistungserbringung

4.1. Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers nach dem Stand der Technik.

4.2. Der Auftragnehmer ist in der Wahl von Arbeitsmitteln, Technologien und Vorgehensweise frei, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Dies umfasst ausdrücklich auch den Einsatz KI-gestützter Entwicklungswerkzeuge. Die Verantwortung für das Ergebnis bleibt in jedem Fall beim Auftragnehmer.

4.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung geeigneter Subunternehmer zu bedienen. Er haftet für deren Leistung wie für eigene.

4.4. Beratungsleistungen werden als Dienstleistung erbracht; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1. Der Kunde stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Testdaten und Ansprechpartner zur Verfügung.

5.2. Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner und sorgt für zeitnahe Rückmeldungen, Freigaben und Abnahmen.

5.3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Termine angemessen. Mehraufwände, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, sind nach den vereinbarten Sätzen zu vergüten.

5.4. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten und für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte und Daten selbst verantwortlich.

6. Termine und Fristen

6.1. Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart wurden.

6.2. Ereignisse höherer Gewalt sowie Umstände, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen, verlängern vereinbarte Termine um die Dauer der Behinderung.

7. Entgelt und Zahlungsbedingungen

7.1. Alle Preise verstehen sich in Euro, exklusive Umsatzsteuer und allfälliger sonstiger gesetzlicher Abgaben.

7.2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird nach tatsächlichem Aufwand zu den im Angebot genannten Sätzen abgerechnet. Bei Fixpreisvereinbarungen gilt der vereinbarte Preis für den dort beschriebenen Leistungsumfang; darüber hinausgehende Leistungen werden nach Aufwand verrechnet.

7.3. Reisezeiten und Reisekosten werden gesondert verrechnet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

7.4. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug per Banküberweisung zur Zahlung fällig.

7.5. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie den Ersatz notwendiger Betreibungs- und Einbringungskosten zu verlangen.

7.6. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

7.7. Bei länger laufenden Projekten ist der Auftragnehmer berechtigt, monatlich nach Leistungsfortschritt abzurechnen sowie angemessene Anzahlungen zu verlangen.

8. Abnahme

8.1. Soweit Werkleistungen vereinbart sind, prüft der Kunde die übergebene Leistung unverzüglich und erklärt die Abnahme binnen 14 Tagen ab Bereitstellung.

8.2. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge oder wird die Leistung produktiv eingesetzt, gilt sie als abgenommen.

8.3. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

9. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

9.1. Nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts erhält der Kunde ein räumlich und zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Recht, die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse für die im Vertrag vorgesehenen Zwecke zu nutzen.

9.2. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, wiederverwendbare Bausteine, Bibliotheken, Werkzeuge und Konzepte, die bei der Leistungserbringung entstehen oder eingesetzt werden, auch für andere Kunden zu verwenden. Vertrauliche Informationen und kundenspezifische Fachlogik sind davon ausgenommen.

9.3. Für eingesetzte Fremdsoftware und Open-Source-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Der Auftragnehmer weist auf wesentliche Lizenzbedingungen hin.

9.4. Schulungsunterlagen und Trainingsmaterialien bleiben urheberrechtlich geschützt. Der Kunde darf sie für interne Zwecke der teilnehmenden Personen nutzen; eine Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder eigene Durchführung von Trainings auf ihrer Grundlage ist ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

10. Trainings: Anmeldung, Absage und Verschiebung

10.1. Die Anmeldung zu einem Training erfolgt schriftlich; sie wird mit der Bestätigung durch den Auftragnehmer verbindlich.

10.2. Storniert der Kunde ein verbindlich vereinbartes Training später als 21 Tage vor dem vereinbarten Termin, werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig; bei Storno später als 7 Tage vor dem Termin 100 %. Bereits angefallene Vorbereitungs- und Reisekosten sind in jedem Fall zu ersetzen.

10.3. Eine einvernehmliche Verschiebung ist möglich; in diesem Fall entfallen die Stornokosten, sofern ein Ersatztermin innerhalb von sechs Monaten vereinbart wird.

10.4. Muss der Auftragnehmer ein Training aus wichtigem Grund absagen, wird ein Ersatztermin angeboten. Kommt kein Ersatztermin zustande, werden bereits geleistete Zahlungen rückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit den Auftragnehmer kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

10.5. Der Auftragnehmer kann einzelne Trainer durch gleich qualifizierte Personen ersetzen.

11. Gewährleistung

11.1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Dass Software vollständig fehlerfrei ist, kann nach dem Stand der Technik nicht zugesichert werden.

11.2. Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Entdeckung, schriftlich und nachvollziehbar zu rügen.

11.3. Bei berechtigten Mängelrügen leistet der Auftragnehmer zunächst Verbesserung innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Verbesserung zweimal fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

11.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Abnahme. Die Vermutungsregel des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

11.5. Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf vom Kunden beigestellte Vorgaben, Daten oder Systeme, auf Eingriffe des Kunden oder Dritter in die Arbeitsergebnisse oder auf einen vertragswidrigen Einsatz zurückzuführen sind.

12. Haftung

12.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – ausgenommen bei Personenschäden – ausgeschlossen.

12.2. Der Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Datenverlust, mittelbaren Schäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.

12.3. Die Haftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach mit dem Nettoauftragswert des betroffenen Auftrags begrenzt.

12.4. Der Kunde ist für regelmäßige, dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung selbst verantwortlich. Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.

12.5. Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb von einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

13. Vertraulichkeit und Datenschutz

13.1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

13.2. Verarbeitet der Auftragnehmer im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

13.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden nach vorheriger Zustimmung als Referenz zu nennen.

14. Vertragsdauer und Kündigung

14.1. Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

14.2. Auf unbestimmte Zeit geschlossene Dauerschuldverhältnisse (etwa laufende Begleitung oder Wartung) können von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

14.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als vier Wochen oder bei nachhaltiger Verletzung der Mitwirkungspflichten vor.

14.4. Bereits erbrachte Leistungen sind im Fall der Beendigung in jedem Fall abzugelten.

15. Änderungen dieser AGB

15.1. Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen.

15.2. Änderungen werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, sofern der Kunde nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Für bereits erteilte Aufträge gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Bedingungen.

16. Schlussbestimmungen

16.1. Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

16.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für Linz sachlich zuständige Gericht.

16.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten.

Fassung: August 2026